Das Blindengeld ist ein monatlicher Geldbetrag, den blinde und schwer sehbehinderte Menschen erhalten. In Deutschland zahlen diesen Zuschuss die einzelnen Bundesländer. Zum Empfang des Geldes sind blinde Menschen berechtigt sowie Menschen mit einer Sehstärke von nicht mehr als 1/50 am besseren Auge. Eine Untersuchung durch einen Spezialisten ist zur Bestätigung der Sehbeeinträchtigung notwendig. Die monatlichen Zahlungen betragen derzeit beinahe 450 Euro im Monat, Menschen unter 18 Jahre erhalten etwa 250 Euro. Das Geld wird unabhängig vom monatlichen Einkommen ausbezahlt und ist beim zuständigen Versorgungsamt zu beantragen. Sehbehinderte Menschen, die in einer Anstalt, einem Heim oder einer vergleichbaren Institution wohnen, erhalten weniger Blindengeld. Das Blindengeld ist im Blindengesetz des jeweiligen Landes geregelt.